Alles über die D&P Investmentimmobilien
Tippgeberprovision

Tippgeberprovision
Nutzen Sie Ihre Kontakte und verdienen mit guten Tipps ein ordentliches extra Einkommen dazu!
Für die Nennung einer Person, die über uns ihre Immobilie im Alleinauftrag verkauft, erhalten Sie nach erfolgreicher Vermittlung dieser Immobilie durch unser Unternehmen und nach Eingang der Gesamtprovision eine Tippgeberprovision von bis zu 5.000 €.
Um als Tippgeber Anspruch auf Ihre Provision zu erhalten, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen.
- Anschrift der zu verkaufenden Immobilie und Angaben zum Objekt
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Eigentümers
- Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse
Weitere Voraussetzungen: Das Objekt darf uns noch nicht bekannt sein, kein anderer Immobilienmakler ist bereits mit der Vermittlung betraut, der Eigentümer unternimmt keine eigenen Werbemaßnahmen, der Eigentümer erteilt uns einen Alleinauftrag ohne Einschränkungen.
Die Tippprovision wird bei Privatpersonen bzw. nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen netto ausbezahlt. An Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, zahlen wir inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise
Die Vermittlung muss zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin) kommen.
Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
Sie sind mit dem Eigentümer nicht verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden.
Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.
Wir behalten uns jedoch in jeder Hinsicht das Recht vor, angebotene Immobilien abzulehnen und nicht zu vermarkten. Der Tippgeber erhält seine Provision auf die tatsächlich an uns bezahlte Provision seitens des Käufers. Sollte es zu keiner Provisionszahlung kommen, was relativ unwahrscheinlich ist, hat auch der Tippgeber keinerlei Anspruch auf seine Tippprovision und hält uns in jeder Hinsicht schad- und klaglos.

Rechtliche Hinweise
Die Akquise von Kunden (z.B. Eigentümer als Verkäufer) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Auch ist zu vermeiden, dass der Laienwerber eine unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreibt.
Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).

Datenschutz
Die Anforderungen des Datenschutzes bei der Tipp-Akquise müssen zwingend eingehalten werden. Persönliche Daten dürfen nämlich nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz). Die Kontaktdaten des potenziellen Verkäufers und dessen Verkaufsabsicht dürfen dem Immobilienmakler daher nur mit Einverständnis des Betroffenen mitgeteilt werden. Sollen nicht die Kontaktdaten weitergegeben, sondern der Verkäufer durch eine Empfehlung aufgefordert werden, sich selbst auf die Tipp-Empfehlung beim Makler zu melden, muss sichergestellt werden, dass ihm die Tipp-Prämie des privaten Tipp-Gebers bekannt ist.

Tippgeberprovision (Vermietung)
Für die Nennung einer Person, die bei D&P Vermietungsdienstleistungen bucht, erhalten Sie nach erfolgreicher Vermietung dieser Immobilie durch unser Unternehmen und nach Eingang der Provision eine Tippgeberprovision von bis zu 100 € auf die vereinnahmte Nettoprovision.

Profi Tippgeber
Sie sind an einer regelmäßigeren Zusammenarbeit als Tippgeber für D&P Investmentimmobilien interessiert? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne schließen wir mit ihnen eine Individuelle Vereinbarung mit Sonderkonditionen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Provisionsübersicht

Provisionsstaffel Vermietung
Immobilienvermietung Paket S = 25 €
Immobilienvermietung Paket M = 50 €
Immobilienvermietung Paket L = 100 €
Immobiliensuchauftrag (Mietobjekt) = 50 €

Provisionsstaffel Verkauf
Immobilienverkauf bis 100.000 € = 250 €
Immobilienverkauf bis 250.000 € = 500 €
Immobilienverkauf bis 500.000 € = 1.000 €
Immobilienverkauf bis 1.000.000 € = 2.500 €
Immobilienverkauf über 1.000.000 € = 5.000 €
Häufig gestellte Fragen zur Tippgeberprovision
Durch den Tipp an D&P geben Sie als Tippgeber explizit die Daten eines konkreten Objektes weiter. Es bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Das Formular (als Download verfügbar ) muss zu jedem Objekt neu ausgefüllt werden.
Im unseren Tippgeber Formular benötigen wir die Adresse und Objektart der Immobilie sowie die Kontaktdaten der offiziellen Besitzer. Im optimal Fall füllen Sie das komplette Formular aus.
Nach dem der Kontakt zu den Eigentümern hergestellt ist, hat der Tippgeber seine Arbeit getan. Der Immobilienverkauf dauert in der Regel von ca. 6- 12 Wochen. Nachdem der Notarielle Kaufvertrag vom Verkäufer und Käufer unterschrieben wird erhält der Tippgeber seine Tippgeberprovision.
Die Tippgeberprovision wird 5 Arbeitstage nach dem vollständigen Eingang der Maklerprovision fällig und wird innerhalb dieser Frist auf das Konto des Tippgebers überwiesen.
Ja sie dürfen als Tippgeber mit dem Verkäufer verwandt sein. Lediglich bei Personen aus dem selben Haushalt können wir keine Tippgeberprovision gewähren.
Je mehr Tipps desto mehr Tippgeberprovision, es gibt hierzu keine Beschränkungen.
Durch das Tippgeberformular verpflichtet sich D&P Investmentimmobilien nach notariell unterschriebenen Kaufvertrag und nach Erhalt der Maklerprovision die Tippgeberprovision innerhalb von 5 Werktagen auszuzahlen.
Bei Tippgeberprovisionen gibt es einen Steuerfreibetrag von ca. 256€ alles was darüber hinaus an Tippgeberprovision gezahlt wird muss beim Finanzamt versteuert werden.